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Abrechnungssystem für die Flugzeugabfertigung |
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GHS-Billing
Das Softwaremodul GHS-BILLING dient der Abrechnung von erbrachten Abfertigungsleistungen oder -gebühren.
GHS-BILLING bietet eine umfangreiche Komplettlösung zur Leistungsabrechnung für Abfertigungsgesellschaften.
Die Software ist exakt auf die besonderen Aufgabenbereiche von Abfertigungsgesellschaften bei der Abrechnung
der gebotenen Handling Services zugeschnitten. Dabei können alle Servicebereiche wie z.B. Passage, Rampe,
Operations, Cleaning oder weitere Spezialabfertigungen einbezogen werden.
Umfassende Abrechnungssoftware mit arbeitssparenden Features
Zum Leistungsumfang gehört insbesondere die komfortable Abwicklung einer Vielzahl von Abrechnungsvorgängen, wie z.B.
die automatische Gebührenermittlung für Abfertigungen, eine Fakturierung für frei bestimmbare Zeiträume und die direkte
Rechnungserstellung für Barzahlungs-Kunden. Editierbare Voreinstellungen für einzelne Kunden, Flugzeugtypen, Dokumente
und Dienstleistungen ersparen dabei viel Aufwand. Hier bietet GHS-BILLING Funktionen zur Rechnungserstellung nur für
bestimmte Kundenkreise oder Leistungen sowie die Möglichkeit, die Abrechnungen nach Kundenwünschen zusammenzustellen –
z.B. pro Flug oder für summierte Einzelleistungen aus festgelegten Zeitspannen.
Komfortable Fakturierung für die Bodenabfertigung
Am Ende eines frei bestimmbaren Abrechnungszeitraums werden alle gewünschten Rechnungsdaten in einem automatisierten
Vorgang fakturiert. Die Fakturierung ist in zwei Stufen möglich: Zunächst kann ein "Prüflauf" durchgeführt werden,
der eine Vorschau aller Abrechnungsdaten erstellt. Diese umfasst die kompletten Rechnungsdokumente und Anlagen zur
Weiterleitung an die Kunden und die Buchhaltung. Anhand dieser Vorschau können alle Angaben auf ihre Richtigkeit
überprüft werden. Die zweite Variante ist die tatsächliche Fakturierung. Bei diesem “Echtlauf” werden die Dokumente
erstellt, die erfassten Daten endgültig in der Datenbank abgelegt und speziell aufbereitet an die Finanzbuchhaltung
weitergeleitet. Ein Ausdruck der Dokumente ist danach jederzeit möglich. Auch eventuell anfallende Gutschriften oder
Nachbelastungen können an Hand der eindeutigen Rechnungsnummer eingepflegt und ebenfalls an die Finanzbuchhaltung
übermittelt werden.
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